Unser Zolllager

Zollabwicklung

Unvollständig oder falsch ausgefüllte Zolldokumente führen oft zu erheblichen Verzögerungen bei der Zollabwicklung und damit auch zu unnötigen Mehrkosten.
Sparen Sie wertvolle Zeit und schonen Sie Ihre Ressourcen – überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Zollformalitäten!

Die Regelung sämtlicher Zollformalitäten ist unsere Stärke und ein weiterer Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit.

Als einer der Nutzer des Zollabwicklung-systems ATLAS im Bereich des HZA Krefeld arbeiten wir schon seit 2007 vertrauensvoll mit den Zollbehörden zusammen.
Eine problemlose Zollabwicklung Ihrer ein- und ausgehenden Warenströme unter Berücksichtigung aller geltenden Vorschriften und eventueller Ein- und Ausfuhrverboten ist somit sichergestellt.

Wir kümmern uns um die Erstellung sämtlicher Dokumente!

Wareneinfuhr:

– Abfertigung zum freien Verkehr inklusive Zollabwicklung und Versteuerung

– Zollabfertigung aus aktiven Veredelungsverkehren

– Zollabfertigung zum Zoll- und Steuerlager

 

Warenlagerung:

– Führung von Zoll- und Steuerlager

Nutzen Sie unser offenes Zolllager (Typ C) und belassen Sie Ihre eingelagerten Waren solange unverzollt bei uns, bis Sie zum Verkauf oder in den Versand gelangen. Für die aus Drittländern eingelagerten Waren werden die Zollabgaben somit erst bei der tatsächlichen Weiterveräußerung fällig.

Als zugelassener Empfänger können wir Ihre Waren direkt in Empfang nehmen, sie müssen nicht bei der Bestimmungsstelle gestellt werden.

 

Warenausfuhr:

– Erstellung von Ausfuhranmeldungen beim Zoll sowie sämtlicher zusätzlich erforderlichen Exportdokumente wie ATR, T2L oder INF3

– Wiederausfuhr aus einem Zoll- oder Steuerlagerverfahren

– Zollabfertigung aus passiven Veredelungsverkehren

Weitere Dienstleistungen

– Beantragung von Ursprungszeugnissen und Rechnungsbeglaubigungen bei der IHK

– Erstellung von IMO Dokumenten als Beförderungspapier für den Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr

– Intrastat-Anmeldungen

Die Intrahandelsstatistik (Intrastat) erfasst den tatsächlichen Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Grundsätzlich ist der in der Bundesrepublik ansässige Ausführer bzw. Vertragspartner zur Abgabe der statistischen Anmeldung verpflichtet.

Das Führen umfangreicher Statistiken aber kostet Zeit. Überlassen Sie uns die elektronische Intrastat-Anmeldung. Wir entlasten Sie gerne, kompetent und zuverlässig. So bleibt mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft!