Hafensicherheit ist selbstverständlich

Das neue Sicherheitsbewusstsein

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York haben die Welt verändert und ließen die Rufe nach stärkeren Maßnahmen zur Terrorabwehr laut werden.

Seitdem müssen nahezu alle Schiffe, die einen Hafen anlaufen wollen, zuvor explizit übermitteln, welche Ladung sie führen. Dabei haben die Behörden des Zielhafens umfassende Kontrollrechte.

Unter der Federführung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) wurde so am 12. Dezember 2002 eine Vereinbarung zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Häfen getroffen und als Ergänzung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) implementiert.

Dieser International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) besteht aus einem umfangreichen Maßnahmenkatalog und dient der Sicherheit entlang der gesamten Lieferkette.

Die internationale und nationale Umsetzung

Die Umsetzung des ISPS-Codes innerhalb der Europäischen Union erfolgte durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates am 31. März 2004. Dabei wurden die Regelungen, die eigentlich nur für internationale Schiffe gelten sollten, auch auf den Schiffsverkehr innerhalb der Europäischen Union und seiner Mitgliedsstaaten ausgeweitet.

Anwendung findet der  ISPS-Code für Frachtschiffe, die in der Auslandsfahrt eingesetzt sind mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von 500 und mehr, einschließlich Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, Fahrgastschiffe und Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, bewegliche Offshore-Bohreinheiten sowie solche Hafenanlagen, in denen diese Arten von Schiffen abgefertigt werden.

Das Ziel des ISPS-Codes liegt vor allem in einer  international einheitlich vereinbarten Festlegung von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von terroristischen Angriffen auf Schiffe und Hafenanlagen.

Ebenso soll der ISPS-Code verhindern, dass  Seeschiffe und Hafenanlagen dem internationalen Terrorismus als Anschlagsziel dienen können oder als Transportmittel für Terrorangriffe genutzt werden können.

Der ISPS-Code regelt darüber hinaus Zuständigkeiten und ermöglicht einen reibungslosen Austausch sicherheitsbezogener Daten.

In der Bundesrepublik Deutschland findet der  ISPS-Code seit dem 01. Juli 2004 Anwendung.

Zuständig für den Bereich Schifffahrt ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, während der Bereich Hafen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landes liegt. Für NRW ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22  Hafensicherheit NRW zuständig.

Unser Beitrag zur Sicherheit

Selbstverständlich hat auch STELTEN die Schiffsanlegestelle zertifizieren lassen und erfüllt alle erforderlichen Sicherheitsstandards gemäß ISPS-Code.

ISPS-Code steht für „International Ship and Port Facility Security Code“ und im deutschen für „Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen“